Hartz 4 kein Recht auf Fernseher

Das Bundessozialgericht in Kassel hat am 24.2.2011 entschieden, dass Hartz 4 Empfänger keinen generellen Anspruch auf ein Fernsehgerät haben. Der Hartz 4 Empfänger müssen sich den Fernseher von seinem Regelsatz selbst kaufen. Ein Hartz 4 Empfänger aus Göttingen beantragte einen Fernseher und zog bis vor das Bundessozialgericht. Das Gericht stellte klar, dass der Fernseher nicht zur Grundausstattung gehört, sondern nur lebensnotwendige Dinge wie Essen, Schlafen und Obdach gehören.

16. Juli 2011 | veröffentlicht in Sonstiges vom Modernes-Fernsehen-Team

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